Umsatzsteuer in Frankreich deklarieren und Steuervertretung
Ein ausländisches Unternehmen, das keine Betriebsstätte in Frankreich hat und in Frankreich mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigt, muss sich umsatzsteuerlich registrieren, die in Frankreich getätigten Umsätze melden und die Umsatzsteuer an die Generaldirektion für öffentliche Finanzen abführen.
Falls Sie nicht in der Europäischen Union ansässig sind, müssen Sie einen Steuervertreter in Frankreich ernennen, der die Einreichung von Anträgen auf Vorsteuererstattung und Ust-Meldungen beim zuständigen Finanzamt übernimmt.